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Positives Echo auf Anhebung des Schonvermögens für Hartz IV-Empfänger
15.10.2009 - Die Einigung der Koalitionspartner, das Schonvermögen für Hartz IV-Empfänger künftig auf 750 Euro pro Lebensjahr zu verdreifachen, stößt in der Versicherungswirtschaft auf ein positives Echo.
„Damit setzt die künftige Bundesregierung ein wichtiges Signal, dass private Vorsorge sich lohnt“, kommentiert der Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg von Fürstenwerth, die Nachricht aus Berlin.
„Wir begrüßen dies als eine folgerichtige und konsequente Regelung zur Stärkung der privaten Altersvorsorge. Wer arbeitslos wird, wird künftig nicht mehr dafür bestraft, dass er für sein Alter vorsorgt“, so von Fürstenwerth.
Bisher betrug das Schonvermögen für Bezieher von Hartz IV 250 Euro pro Lebensjahr. Neben der Anhebung wollen die künftigen Koalitionspartner, dass das Arbeitsamt in Zukunft auch auf selbstgenutztes Wohneigentum nicht mehr zugreifen kann. Zudem soll die Zuverdienstgrenze für Langzeitarbeitslose angehoben werden. Genaue Zahlen sind hier bis dato aber nicht verfügbar.
Autor(en): Angelika Breinich-Schilly
Auszug aus dem Versicherungsmagazin Newsletter vom 16. Oktober 2009.Content
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